- marktbeherrschendes Unternehmen
- ⇡ Marktbeherrschung, ⇡ Deutsches Kartellrecht, ⇡ Europäisches Kartellrecht.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
marktbeherrschendes Unternehmen — marktbeherrschendes Unternehmen, Wettbewerbsrecht: Marktbeherrschung im Sinne des Gesammelten gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 26. 8. 1998 liegt vor, wenn ein Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art … Universal-Lexikon
Marktbeherrschendes Unternehmen — Marktbeherrschende Stellung ist ein Begriff des Kartellrechts. Er bezeichnet eine Situation, in welcher ein Unternehmen keinem oder nur ungenügendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist. Die genaue Definition unterscheidet sich je nach Gesetzgebung.… … Deutsch Wikipedia
multinationale Unternehmen — mụltinationale Unternehmen, Abkürzung MU, internationale Unternehmen, trạnsnationale Unternehmen, umgangssprachlich Mụltis, Unternehmen, die abgesehen vom Land mit dem ursprünglichen Firmensitz (in der Regel Sitz der Konzernzentrale) über… … Universal-Lexikon
Missbrauchsaufsicht — Missbrauchsaufsicht, neben dem Verbot von Kartellen und der Fusionskontrolle wichtigstes Instrument der Wettbewerbspolitik. Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen im Sinne des §§ 19 ff. Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen… … Universal-Lexikon
Monopol — Alleinstellung am Markt * * * Mo|no|pol [mono po:l], das; s, e: Recht auf alleinige Herstellung und alleinigen Verkauf eines Produkts: das Monopol beim Briefdienst; Monopol auf die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Syn.: ↑ Privileg, ↑ Vorrecht.… … Universal-Lexikon
Wettbewerb: Wettbewerbspolitik — Die Wettbewerbspolitik ist ein wesentlicher Teil der staatlichen Angebotspolitik. Ihre Aufgabe ist es, einen freien Leistungswettbewerb zu ermöglichen, also die Märkte für Konkurrenz offen zu halten und bestehende Schranken zu beseitigen. Dies… … Universal-Lexikon
Oligopol — Kartell * * * Oli|go|pol 〈n. 11〉 Beherrschung des Marktes durch wenige große Unternehmen [<grch. oligos „wenig“ + Monopol] * * * Oli|go|pol, das; s, e [geb. nach ↑ Monopol] (Wirtsch.): Form des Monopols, bei der der Markt von einigen wenigen… … Universal-Lexikon
Missbrauchsaufsicht — Die Missbrauchsaufsicht ist, neben dem Verbot bzw. der Überprüfung von Kartellen und der Zusammenschlusskontrolle, eine der drei Säulen des Kartellrechts. Die Missbrauchsaufsicht dient der Verhinderung des Ausnutzens einer marktbeherrschenden bzw … Deutsch Wikipedia
Telekommunikationsrecht — Als Telekommunikationsrecht (auch: TK Recht) wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das sämtlichen Arten der Telekommunikation einen rechtlichen Rahmen gibt. In Deutschland ist es vor allem durch die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes… … Deutsch Wikipedia
Behinderungsmissbrauch — liegt vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen im Sinn von § 19 GWB bzw. Art. 82 EGV (⇡ Deutsches Kartellrecht, ⇡ Europäisches Kartellrecht) die Wettbewerbsmöglichkeiten dritter Unternehmen wesentlich beeinträchtigt. Dabei wirft die… … Lexikon der Economics